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ÜSTENBERG

Kanzlei für IT-Recht u.a.




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Fachanwalt für IT-Recht
 
Laut Fachanwaltsordnung kennt sich der Fachanwalt für IT-Recht aus in:

1. Vertragsrecht der Informationstechnologien, einschließlich der Gestaltung individueller Verträge und AGB,
2. Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs, einschließlich der Gestaltung von Provider-Verträgen und Nutzungsbedingungen (Online-/Mobile Business),
3. Grundzüge des Immaterialgüterrechts im Bereich der Informationstechnologien, Bezüge zum Kennzeichenrecht, insbesondere Domainrecht,
4. Recht des Datenschutzes und der Sicherheit der Informationstechnologien einschließlich Verschlüsselungen und Signaturen sowie deren berufsspezifischer Besonderheiten,
5. das Recht der Kommunikationsnetze und -dienste, insbesondere das Recht der Telekommunikation und deren Dienste,
6. Öffentliche Vergabe von Leistungen der Informationstechnologien (einschließlich e-Government) mit Bezügen zum europäischen und deutschen Kartellrecht,
7. Internationale Bezüge einschließlich Internationales Privatrecht,
8. Besonderheiten des Strafrechts im Bereich der Informationstechnologien,
9. Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.

 





Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss jährlich auf diesem Gebiet wissenschaftlich publizieren oder an mindestens einer anwaltlichen Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnehmen. Die Gesamtdauer der Fortbildung darf zehn Zeitstunden nicht unterschreiten (§ 15 FAO).
Diese gesetzlichen Anforderungen sind gering. Zehn Stunden Fortbildungszeit reichen nicht aus.

 
Insgesamt gibt es folgende Fachanwaltschaften (in historischer Reihenfolge):
-
Verwaltungsrecht
- Steuerrecht
- Arbeitsrecht
- Sozialrecht
- Familienrecht
- Strafrecht
- Insolvenzrecht
- Versicherungsrecht
- Medizinrecht
- Miet- und Wohnungseigentumsrecht
- Verkehrsrecht
- Bau- und Architektenrecht
- Erbrecht
- Transport- und Speditionsrecht
- gewerblicher Rechtsschutz
- Handels- und Gesellschaftsrecht
- Urheber- und Medienrecht
- Informationstechnologierecht   [Seit Ende 2006. Es müsste Informationstechnikrecht heißen.]
- Bank- und Kapitalmarktrecht
- Agrarrecht




April 2012



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