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Eisenbahnrecht / Eisenbahnverkehrsrecht
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Die
Kanzlei berät in allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit der
Eisenbahn (auch U-Bahn, Straßenbahn, Gondel, Achterbahn), zum
Beispiel in Sachen
- Erwerb (Kaufvertrag, Leasingvertrag, Sachenrecht).
- Herstellung, Eisenbahnbau, Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung.
- Erbringen von Eisenbahnverkehrsleistungen, Eisenbahnfrachtrecht, Gefahrgutrecht, Strahlenschutz.
- Bereitstellen von Bahnhöfen u.a.
- Haftungsfragen.
- Führerscheine für Lokführer u.a.
- Schienenfahrzeugkaskoversicherung, Binnentransportversicherung,
Eisenbahnhaftpflichtversicherungsverordnung.
- Eisenbahnsicherheit, Eisenbahn-Sicherheitsverordnung,
Eisenbahn-Signalordnung, Eisenbahn-Unfalluntersuchungsverordnung,
Verordnung EC 653/2007 der Kommission zur Verwendung eines
einheitlichen europäischen Formats für
Sicherheitsbescheinigungen und Antragsunterlagen.
- Rechte des Fahrgastes aus der EisenbahnverkehrsVO der EU (VO EG Nr. 1371/2007)
und den ergänzenden Vorschriften im Allgemeinen Eisenbahngesetz
(AEG) und in der Eisenbahn-Verkehrsordnung (EVO). Unter anderem Haftung
des Eisenbahnunternehmens für Fahrgäste und
Gepäck; Rechte des Fahrgastes bei Unfällen in
Straßenbahnen oder U-Bahnen.
- Rechte der Anwohner von Trassen wegen Eisenbahnlärms.
- Transeuropäische-Eisenbahn-Interoperabilitätsverordnung.
- Verwaltungsrecht, Allgemeinverfügungen.
Bisherige Publikationen im Bereich Kauf- und Transportrecht sind zum Beispiel:
- JA 2003, 424 ff.: Die Mängelrechte nach dem gemeinsamen Erwerb von Hardware und Software.
Oktober 2011 |
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