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Kanzlei Wüstenberg
Die
Kanzlei hat sich auf das Medien- und das Internetrecht
einschließlich
der gewerblichen Rechte, der einschlägigen Grundrechte und des
einschlägigen Strafrechts sowie auf das übrige Strafrecht
spezialisiert. Sie existiert seit dem 1.10.1999 und hat ihren Sitz in Offenbach am Main (an Frankfurt am Main angrenzend). Einsatzort ist das gesamte Bundesgebiet.
Die Philosophie: Der Mandant und sein Anwalt arbeiten als Team
zusammen. Der Mandant liefert die nötigen fachlichen Informationen
und Dokumente, der Anwalt das rechtliche Wissen.
Klageschriftentwürfe usw. werden dem Mandanten in der Regel vorab
zur Durchsicht zugemailt. Die Kanzlei vertritt
die Interessen ihrer Mandanten sorgfältig und konsequent und prüft auch kreative Alternativen. Bei Bedarf wird der Fall in Gestalt eines Gutachtens aufbereitet. Mandanten sind Firmen, Vereine und Privatpersonen.
Die Teilbereiche der Anwaltstätigkeit sind zwei:
Medienrecht
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Vertragsrecht mit z.B. Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Urhebervertragsrecht,
Äußerungsrecht mit z.B. Presserecht, Internetrecht, Strafrecht,
Gewerblicher Rechtsschutz mit z.B. Urheberrecht, Markenrecht (Abmahngegner-Liste),
Internetrecht mit z.B. E-Commerce-Recht, Handelsrecht, Urheberrecht, Datenschutzrecht, Jugendschutzrecht, Telekommunikationsrecht, Strafrecht.
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Strafrecht
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Alle Straftaten
inkl. Internetstrafrecht (s. zuvor) und Genitalverstümmelung (pro bono für FGM-Bedrohte und FGM-Opfer).
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Vertretungsberechtigung |
Sie besteht an Amts-,
Land- und Oberlandesgerichten in Zivil- und Strafrechtssachen, an Verwaltungs- und Verfassungsgerichten.
In
unmittelbarer Nähe der Kanzlei befinden sich das OLG Frankfurt am Main, die Landgerichte Darmstadt, Hanau, Frankfurt
a.M., die Amtsgerichte Offenbach a.M., Langen, Darmstadt, Dieburg, Seligenstadt, Hanau, Frankfurt a.M.
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| Vertretungsgebote |
Parteilichkeit
Ein Rechtsanwalt ist im Gegensatz zu einem Notar nur seinem
Mandanten
und
sich selbst gegenüber verantwortlich.
Die Kanzlei setzt sich für allein Ihre Interessen
ein.
Unabhängigkeit
Im Gegensatz zu anderen
Anbietern von Rechtsberatung verfolgt der Anwalt keine Nebeninteressen.
Der
Anwalt verkauft nur seinen Rechtsrat, sonst nichts.
Die Kanzlei teilt Ihnen eine etwaige Interessenkollision umgehend mit.
Verschwiegenheit
Der Rechtsanwalt ist zur Verschwiegenheit
verpflichtet. |
1. September 2010
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